Das Gründungsprogramm Junge Innovatoren
Das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) unterstützt junge Absolvent:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen dabei, sich mit innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig zu machen. Förderwürdig sind die Vorbereitungen auf eine Unternehmensgründung mit Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die auf Erfindungen, Entwicklungen oder Know-how der Gründenden beruhen.
Eine Antragstellung ist zweimal im Jahr möglich, die Fristen dafür liegen typsicherweise Ende März und Ende September. Über die Förderung entscheidet eine Jury. Da das Gründungsteam für die einjährige Dauer der Förderung an einer Hochschule in Baden-Württemberg angestellt wird, empfiehlt sich zunächst die Kontaktaufnahme mit dem dortigen Gründungszentrum, das eine erste Einschätzung des Vorhabens vornehmen und bei der Vermittlung eines Mentors helfen kann.
Die Hochschule stellt den Gründenden einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Details zu den förderbaren Personal- und Sachkosten sowie zusätzlichen Coaching-Leistungen finden sich auf der Homepage des Programms. Dort finden sich auch alle nötigen Unterlagen sowie eine ausführliche FAQ.