Finanzierung
Definition
Ist im engeren Sinne in der Betriebswirtschaft das Bereitstellen bzw. Beschaffen von Fremd- und Eigenkapital, im weiteren Sinne die Gestaltung aller Zahlungsströme eines Unternehmens.
Weiterführende Erklärung
Dabei werden verschiedene Formen unterschieden. Wird einem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zugeführt, spricht man von Eigenfinanzierung. Erfolgt eine Finanzierung über Fremdkapital, handelt es sich um eine Fremdfinanzierung. Bei der Innenfinanzierung stammt das Kapital aus dem Unternehmen, es wird intern aufgebracht. Im Gegensatz dazu wird bei der Außenfinanzierung zusätzliche Finanzmittel von außen zugeführt. Daneben können Finanzierungen z.B. noch nach anderen Kriterien, wie z.B. der Dauer bzw. Fristigkeit eingeteilt werden.
Synonym(e):
Deckung, Kapitalbeschaffung
Verweise:
Literatur:
Gabler Banklexikon (2020): Finanzierung, in: gabler-banklexikon.de (Zugriff: 22.10.2021)
Gabler Wirtschaftslexikon (2018): Finanzierung, in: wirtschaftslexikon.gabler.de (Zugriff: 22.10.2021)
BWLWissen.net (2021): Finanzierung, in: bwl-wissen.net (Zugriff: 22.10.2021)
BWLWissen.net (2021): Finanzierung und Investition, in: bwl-wissen.net (Zugriff: 22.10.2021)
Weiterführende Links:
Freelancer
Definition
Englische Bezeichnung für „freie/r Mitarbeiter/Mitarbeitende“. Selbstständige, externe/r Mitarbeitende/r mit zeitlich befristetem Einsatz.
Weiterführende Erklärung
Freelancer werden von Unternehmen für temporäre Arbeitseinsätze beauftragt. Typische Einsatzgebiete sind z. B. Programmierung, Systementwicklung, Projektleitung, Text oder Grafik. Der Begriff wird oft mit der Bezeichnung „Freiberufler“ synonym verwendet. Juristisch gesehen unterscheidet sich der Freelancer aber vom Freiberufler dahingehend, dass er keinem der sogenannten „Katalogberufen“ zugeordnet wird, damit Gewerbetreibender und daher gewerbesteuerpflichtig ist.
Synonym(e):
Freier Mitarbeiter, Honorarkraft
Verweise:
Literatur:
Kaiser, Stephan (2013): Arbeits- und Beschäftigungsformen im Wandel. Wiesbaden: Springer Gabler Verlag.
Klaus, Hans; Schneider, Hans J. (2016): Personalperspektiven. Human Resource Management und Führung im ständigen Wandel. Wiesbaden: Springer Gabler Verlag.
Freiberufler
Definition
Eine Person mit selbstständiger Tätigkeit, die einer Berufsgruppe der sogenannten „Katalogberufe“ /„Freie Berufe“ angehört (vgl. EstG § 18 und §1 (2) PartGG).
Weiterführende Erklärung
Freiberufler erbringen nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz „eigenverantwortlich und fachlich unabhängig 'Dienstleistungen höherer Art', für die eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung grundlegend ist“, (vgl. Partnerschaftsgesellschaftsgesetz §1 (2) PartGG). Das Einkommensteuergesetz führt u.a. wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten als „Freie Berufe“ auf. Welche Berufsgruppen als freiberuflich eingestuft – und damit nicht gewerblich sind – wird vom Finanzamt entschieden. Umgangssprachlich wird der Begriff Freiberufler häufig als Synonym zu Selbstständigen / freie/n Mitarbeitende/r oder Freelancer genutzt.
Synonym(e):
Freier Mitarbeiter
Verweise:
Literatur:
Plümer, T; Niemann, M. (2016): Existenzgründung Schritt für Schritt. Wiesbaden: Springer Gabler Verlag.
Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG) § 1 Voraussetzungen der Partnerschaft. In: http://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html (Zugriff:31.08.2021)
Einkommensteuergesetz (EStG) § 18, In: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html (Zugriff:31.08.2021)
Weiterführende Links: