Invest BW
Lebensunterhalt: Nein
Sachmittel: Ja
Mittel für Coaching: Nein
Zurückzahlbar: Nein
Zielgruppe / Vorraussetzungen:
Einzelvorhaben: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in
Baden-Württemberg errichten wollen.
Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in
Baden-Württemberg.
Höchstsumme: 20.000 Euro bis 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben)
Fördermittelgeber: Invest BW - im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Mehr Infos unter https://invest-bw.de