Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Invest BW

Lebensunterhalt: Nein

Sachmittel: Ja

Mittel für Coaching: Nein

Zurückzahlbar: Nein

Zielgruppe / Vorraussetzungen: 

Einzelvorhaben: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.

Verbundvorhaben: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in
Baden-Württemberg errichten wollen.

Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in
Baden-Württemberg.

Höchstsumme: 20.000 Euro bis 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben)

Fördermittelgeber: Invest BW - im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Mehr Infos unter https://invest-bw.de 

 

 

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