Gründungszuschuss (Einstiegsgeld)

Agentur für Arbeit/ Jobcenter

Lebensunterhalt: Ja

Sachmittel: Nein

Mittel für Coaching: Ja

Zurückzahlbar: Nein

Zielgruppe / Vorraussetzungen: Bezieher von Arbeitslosengeld I (oder II Einstiegsgeld)

Höchstsumme: 15.000 € (5.000 Euro)

Fördermittelgeber: Agentur für Arbeit/ Jobcenter

Mehr Infos unter https://www.reutlingen.ihk.de/gruendung/gruendung-im-schwerpunkt/gruenden-aus-der-arbeitslosigkeit

 

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